Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.
VVG · Gesetz über den Versicherungsvertrag
§ 125 VVG – Leistung des Versicherers
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.
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