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Zitierfest

UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 36 UVPG – SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Eine Strategische Umweltprüfung ist durchzuführen bei Plänen und Programmen, die einer Verträglichkeitsprüfung nach § 36 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 36 UVPG verweisen

Rechtsprechung zu § 36 UVPG

2 Entscheidungen zitieren § 36 UVPG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 07.11.2024 – 3 CN 2/23 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Bestimmungen des nationalen Rechts, die es einer anerkannten Umweltvereinigung verwehren, eine Rechtsverordnung über die Änderung von Jagdzeiten anzufechten, die ohne eine unionsrechtlich möglicherweise gebotene FFH-Verträglichkeitsprüfung erlassen wurde, müssen unangewendet bleiben. Das führt dazu, dass eine solche Verordnung als Zulassungentscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 …
  • EuGH, Urt. v. 17.10.2024 – C-461/23 · Siebte Kammer

    Umweltforum Osnabrücker Land e. V. gegen Landkreis Osnabrück. Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Richtlinie 2001/42/EG – Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme – Art. 3 Abs. 2 Buchst. b – Richtlinie 92/43/EWG – Art. 6 Abs. 3 – Handlungen, die eine Prüfung erfordern – …

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