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Zitierfest

UStDV · Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 17 UStDV – Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Amtliche Fassung, Stand 19.12.2025.

In den Fällen des § 6 Absatz 3a des Gesetzes hat der Beleg nach § 9 zusätzlich folgende Angaben zu enthalten:

  • 1. den Namen und die Anschrift des Abnehmers sowie
  • 2. eine Bestätigung der Grenzzollstelle eines Mitgliedstaates, die den Ausgang des Gegenstands der Lieferung aus dem Gemeinschaftsgebiet überwacht, dass die nach Nummer 1 gemachten Angaben mit den Eintragungen in dem vorgelegten Pass oder sonstigen Grenzübertrittspapier desjenigen übereinstimmen, der den Gegenstand in das Drittlandsgebiet verbringt.

Rechtsprechung zu § 17 UStDV

6 Entscheidungen zitieren § 17 UStDV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 16.06.2011 – 2 BvR 542/09 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Umsatzsteuerhinterziehung durch Vortäuschung einer innergemeinschaftlichen, im Zielland der Erwerbsbesteuerung unterliegenden Lieferung von Gebraucht-PKW bei Unterlaufen der Erwerbsbesteuerung im Zielland - Anforderungen des Bestimmtheitsgebots <Art 103 Abs 2 GG> bei der …

  • BFH, Beschl. v. 02.07.2021 – XI R 40/19 (amtliche Veröffentlichung) · 11. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen ist ausgeschlossen, wenn zwar die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung objektiv vorliegen, der Unternehmer jedoch wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit dem betreffenden Umsatz an einem anderen Umsatz der Lieferkette beteiligt, der in eine Steuerhinterziehung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union …
  • BFH, Urt. v. 19.05.2010 – XI R 6/09 (amtliche Veröffentlichung) · 11. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Unternehmer, der in- und ausländische Banknoten und Münzen im Rahmen von Sortengeschäften an- und verkauft, führt keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen aus . 2. Die Bestimmungen über Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen (§§ 8 und 17 UStDV 1993/1999) sind auf den Nachweis des Wohnsitzes des Empfängers einer sonstigen Leistung i.S. des § 3a Abs. 3 Satz 3 UStG 1993/1999 …
  • BFH, Urt. v. 28.08.2014 – V R 16/14 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Senat

    Leitsatz: Verbucht der Unternehmer Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung, kann dies ausreichen, um den Buchnachweis nach § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. § 13 UStDV dem Grunde nach zu führen.
  • BFH, Beschl. v. 19.03.2014 – V B 26/13 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Rechtsfrage, ob bestimmte Unterlagen zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung (nicht) ausreichen, ist nicht klärungsbedürftig. 2. NV: Zur schlüssigen Rüge einer verfahrensfehlerhaft vom FG unterlassenen Aktenbeiziehung ist darzutun, dass der Antrag auf Beiziehung entgegen der Würdigung des FG hinreichenden Anlass zur weiteren Erforschung des Sachverhalts gegeben hat.
  • BFH, Urt. v. 05.07.2012 – V R 10/10 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Senat

    Leitsatz: Der Nachweis der Steuerfreiheit einer Lieferung nach Art. 67 Abs. 3 des NATO-Zusatzabkommens kann nicht nur durch die Vorlage eines Abwicklungsscheins (§ 73 Abs. 1 Nr. 1 UStDV) oder diesem gleichgestellte Belege und Aufzeichnungen des Unternehmers (§ 73 Abs. 3 UStDV) geführt werden, sondern auch durch andere Unterlagen, aus denen sich die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung aufgrund …

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