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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 87f UrhG – Begriffsbestimmungen

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Presseveröffentlichung ist eine hauptsächlich aus Schriftwerken journalistischer Art bestehende Sammlung, die auch sonstige Werke oder nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände enthalten kann, und die

  • 1. eine Einzelausgabe in einer unter einem einheitlichen Titel periodisch erscheinenden oder regelmäßig aktualisierten Veröffentlichung, etwa Zeitungen oder Magazinen von allgemeinem oder besonderem Interesse, darstellt,
  • 2. dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über Nachrichten oder andere Themen zu informieren, und
  • 3. unabhängig vom Medium auf Initiative eines Presseverlegers nach Absatz 2 unter seiner redaktionellen Verantwortung und Aufsicht veröffentlicht wird.

Periodika, die für wissenschaftliche oder akademische Zwecke verlegt werden, sind keine Presseveröffentlichungen.

(2) Presseverleger ist, wer eine Presseveröffentlichung herstellt. Ist die Presseveröffentlichung in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

(3) Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne dieses Abschnitts sind Dienste im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

Verweise

Vorschriften, die auf § 87f UrhG verweisen

  • § 137r UrhG – Übergangsregelung zum Schutz des Presseverlegers

Rechtsprechung zu § 87f UrhG

4 Entscheidungen zitieren § 87f UrhG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 10.10.2016 – 1 BvR 2136/14 · 1. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines Suchmaschinenbetreibers gegen §§ 87f, 87g UrhG (Leistungsschutzrecht der Presseverleger) wegen Subsidiarität unzulässig - Möglichkeit und Zumutbarkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes bzw eines Schiedsverfahrens gem § …

  • BGH, Urt. v. 21.04.2016 – I ZR 198/13 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Verlegeranteil Eine Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit nach dem wesentlichen Grundgedanken des § 7 Satz 1 UrhWG ausschließlich an die Berechtigten zu verteilen, und zwar in dem Verhältnis, in dem diese Einnahmen auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der jeweiligen Berechtigten beruhen. Damit ist es unvereinbar, wenn Verlegern nach der Satzung …
  • EuGH, Urt. v. 12.09.2019 – C-299/17 · Vierte Kammer

    VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH gegen Google LLC. Vorlage zur Vorabentscheidung – Industriepolitik – Rechtsangleichung – Richtlinie 98/34/EG – Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der …

  • OLG Nürnberg, Endurt. v. 07.05.2026 – 3 U 2063/25 UWG · Kartellsenat

    Leitsatz: 1. Die Veröffentlichung einer Berichterstattung über einen Geschäftsbetrieb (wie beispielsweise ein Restaurant) auf einem Nachrichtenportal kann ausnahmsweise ein Handeln zu Gunsten des eigenen Unternehmens des Portalbetreibers darstellen, wenn er - weil der Beitrag aus der Sicht eines durchschnittlichen Adressaten nach seinem Gesamteindruck übertrieben werblich ist - nicht in Wahrnehmung seiner …

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