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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 87b UrhG – Rechte des Datenbankherstellers

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Der Datenbankhersteller hat das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils der Datenbank steht die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank gleich, sofern diese Handlungen einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen oder die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigen.

(2) § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 2 und § 27 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.

(3) Absatz 1 ist in den in Artikel 43 der Verordnung (EU) 2023/2854 genannten Fällen nicht anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 87b UrhG verweisen

  • § 108 UrhG – Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
  • § 119 UrhG – Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
  • § 127a UrhG – Schutz des Datenbankherstellers

Rechtsprechung zu § 87b UrhG

10 Entscheidungen zitieren § 87b UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 22.06.2011 – I ZR 159/10 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Automobil-Onlinebörse 1. Vervielfältigen mehrere Nutzer nach Art und Umfang für sich genommen jeweils unwesentliche Teile einer Datenbank, die aber in ihrer Gesamtheit einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank bilden, liegt ein Eingriff in das ausschließliche Recht des Datenbankherstellers aus § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nur vor, wenn diese Nutzer die Vervielfältigungen in bewusstem …
  • BGH, Urt. v. 25.03.2010 – I ZR 47/08 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Autobahnmaut Der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG ist im Blick auf die Bestimmung des Art. 7 Abs. 1 und 2 der Datenbankrichtlinie, deren Umsetzung er dient, richtlinienkonform dahin auszulegen, dass er jedenfalls bei Datenbanken, deren typische Verwertung darin besteht, den Nutzern nur die jeweils sie selbst betreffenden Datensätze zugänglich zu machen …
  • BGH, Urt. v. 01.12.2010 – I ZR 196/08 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Zweite Zahnarztmeinung II 1. Geben Dritte über eine Eingabemaske Daten in eine Datenbank ein, sind die Kosten für die Software, mit der die Daten für Zwecke der Datenbank erfasst und dargestellt werden, eine Investition im Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG zur Beschaffung und Darstellung der Datenbankelemente und keine Kosten der Datenerzeugung. Entsprechendes gilt für die Kosten der Überprüfung …
  • BGH, Urt. v. 17.07.2003 – I ZR 259/00 · 1. Zivilsenat

  • BGH, Urt. v. 30.04.2014 – I ZR 224/12 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Flugvermittlung im Internet Der Betreiber eines Internetportals, auf dem Kunden im Wege der Vermittlung Flüge buchen können, verstößt auch dann nicht gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn die der Vermittlung zugrundeliegenden, frei zugänglichen Flugverbindungsdaten im Wege einer automatisierten Abfrage von der Internetseite der Fluggesellschaft ermittelt werden (sog. …
  • BGH, Schlussurt. v. 13.08.2009 – I ZR 130/04 · 1. Zivilsenat

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