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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 8 UrhG – Miturheber

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.

(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.

(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.

(4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen Miturhebern zu.

Verweise

Vorschriften, die auf § 8 UrhG verweisen

  • § 65 UrhG – Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text
  • § 80 UrhG – Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
  • § 120 UrhG – Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten

Rechtsprechung zu § 8 UrhG

17 Entscheidungen zitieren § 8 UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 22.09.2011 – I ZR 127/10 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Das Boot 1. Ein Miturheber kann einen Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung nach § 32a Abs. 1 oder 2 Satz 1 UrhG und einen diesen Anspruch vorbereitenden Auskunftsanspruch grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhebern und allein zu seinen Gunsten geltend machen; die Bestimmungen des § 8 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 und des § 8 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 UrhG stehen dem nicht entgegen. 2. Nach …
  • BGH, Urt. v. 28.10.2010 – I ZR 18/09 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Der Frosch mit der Maske 1. Bis zum Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 konnten zwar Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten wirksam eingeräumt werden. Dies setzte allerdings eine eindeutige Erklärung des Berechtigten hinsichtlich der Einräumung solcher Nutzungsrechte oder eine angemessene Beteiligung des Berechtigten an den Erlösen aus deren Verwertung voraus. …
  • BGH, Urt. v. 18.06.2025 – I ZR 82/24 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Portraitfoto Bei der Prüfung, ob ein Auskunftsanspruch gemäß § 32d Abs. 1 UrhG ausgeschlossen ist, weil der Urheber einen lediglich nachrangigen Beitrag zu einem Werk, einem Produkt oder einer Dienstleistung erbracht hat (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 UrhG), kommt es auf eine Beurteilung der Umstände des Einzelfalls an. Dabei sind sowohl urheberrechtliche Umstände wie der Grad der Prägung des Beitrags des …
  • BGH, Urt. v. 16.04.2015 – I ZR 225/12 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Goldrapper 1. Bei Musikstücken liegt die für die Annahme eines urheberrechtlich geschützten Werks erforderliche schöpferische Eigentümlichkeit in ihrer individuellen ästhetischen Ausdruckskraft. Eine individuelle schutzfähige Leistung kann sich nicht nur aus der Melodie und dem Einsatz der musikalischen Ausdrucksmittel der Rhythmik, des Tempos, der Harmonik und des Arrangements ergeben, sondern …
  • BGH, Beschl. v. 17.08.2011 – I ZR 18/09 · 1. Zivilsenat

    Alleinurheberschaft an einem Filmwerk: Darlegungs- und Beweislast

  • OLG München, Urt. v. 18.12.2025 – 29 U 3581/23 e · 29. Zivilsenat

    Tatsächliche Vermutung für (Mit-)Urheberschaft bei eigenhändiger Herstellung eines Kunstwerks

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