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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 59 UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 59 UrhG

6 Entscheidungen zitieren § 59 UrhG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 23.10.2024 – I ZR 67/23 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Über alle Berge Die in § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG geregelte Panoramafreiheit bezweckt die Freistellung der Nutzung von Werken, wenn und soweit sie Teil des von der Allgemeinheit wahrnehmbaren Straßen- oder Landschaftsbildes sind. Mit Hilfe einer Drohne angefertigte Luftaufnahmen unterfallen nicht der Panoramafreiheit.
  • BGH, Urt. v. 27.04.2017 – I ZR 247/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: AIDA Kussmund 1. Ein Werk befindet sich "an" öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, wenn es von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus wahrgenommen werden kann; unerheblich ist, ob das Werk selbst für die Öffentlichkeit zugänglich ist. 2. Wege, Straßen oder Plätze sind im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG "öffentlich", wenn sie für jedermann frei zugänglich sind, unabhängig davon, ob sie …
  • BGH, Urt. v. 19.01.2017 – I ZR 242/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: East Side Gallery 1. Die Bestimmung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG gestattet nicht nur das Fotografieren eines Werkes, das sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, sondern darüber hinaus die - auch gewerbliche - Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Fotografie. 2. Durch das Aufbringen der Fotografie eines Werkes auf einem dreidimensionalen Träger …
  • BGH, Urt. v. 17.12.2010 – V ZR 46/10 · 5. Zivilsenat

    Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von fremden Anwesen

  • BGH, Urt. v. 17.12.2010 – V ZR 45/10 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974, I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989, I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252) . 2. Ein öffentlich-rechtlicher …
  • BPatG, Beschl. v. 18.01.2011 – 27 W (pat) 158/10 · 27. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Stadion An der Alten Försterei" – Stadionname - teilweise Unterscheidungskraft und kein Freihaltungsbedürfnis - zur Verkehrsdurchsetzung

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