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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 54f UrhG – Auskunftspflicht

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Der Urheber kann von dem nach § 54 oder § 54b zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten Auskunft über Art und Stückzahl der im Geltungsbereich dieses Gesetzes veräußerten oder in Verkehr gebrachten Geräte und Speichermedien verlangen. Die Auskunftspflicht des Händlers erstreckt sich auch auf die Benennung der Bezugsquellen; sie besteht auch im Fall des § 54b Abs. 3 Nr. 1. § 26 Abs. 7 gilt entsprechend.

(2) Der Urheber kann von dem Betreiber eines Geräts in einer Einrichtung im Sinne des § 54c Abs. 1 die für die Bemessung der Vergütung erforderliche Auskunft verlangen.

(3) Kommt der zur Zahlung der Vergütung Verpflichtete seiner Auskunftspflicht nicht, nur unvollständig oder sonst unrichtig nach, so kann der doppelte Vergütungssatz verlangt werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 54f UrhG verweisen

  • § 54h UrhG – Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

Rechtsprechung zu § 54f UrhG

20 Entscheidungen zitieren § 54f UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 29.10.2009 – I ZR 168/06 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Scannertarif UrhG § 54d Abs. 1, § 54f Abs. 3, § 54g Abs. 1 (F: 25.7.1994) a) Der Auskunftsanspruch nach § 54g Abs. 1 UrhG a.F. gegen die zur Zahlung einer Vergütung nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. verpflichteten Hersteller, Importeure und Händler richtet sich nur auf Auskunftserteilung über Art und Stückzahl der im Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetzes veräußerten oder in Verkehr gebrachten …
  • BGH, Urt. v. 10.11.2022 – I ZR 10/22 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: rakuten.de 1. Händler im Sinne des § 54b Abs. 1 UrhG ist, wer gewerblich Geräte und Speichermedien erwirbt und weiterveräußert, also Kaufverträge über diese Produkte abschließt. 2. Es ist mit Blick auf die aus Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG folgende Ergebnispflicht bei der Gewährung des gerechten Ausgleichs für die Anfertigung von privaten Vervielfältigungen nicht …
  • BGH, Urt. v. 09.04.2026 – I ZR 1/24 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Gewerblicher Endabnehmer II Die Pflicht des Herstellers, Importeurs und Händlers zur Zahlung der Privatkopievergütung entfällt nicht bereits dann, wenn das Gerät oder Speichermedium an einen gewerblichen Endabnehmer (juristische Person oder natürliche Person, die für kommerzielle Zwecke bestellt) geliefert wird.
  • OLG München, TeU v. 19.09.2025 – 38 Sch 22/24 VVG · 38. Zivilsenat

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht für Smartwatches

  • BGH, Beschl. v. 17.07.2025 – I ZB 82/24 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Cloudnutzung 1. Urheber haben für die bei der Nutzung von Cloud-Speichern erfolgenden Vervielfältigungen zu den nach §§ 53, 60a bis 60f UrhG privilegierten Zwecken Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung im Sinne von §§ 54, 54a UrhG (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. Juni 2024 - I ZR 14/21, GRUR 2024, 1105 [juris Rn. 13] = WRP 2024, 1066 - Internet-Radiorecorder II, mwN). 2. Anbieter …
  • BGH, Beschl. v. 26.09.2024 – I ZR 1/24 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Gewerblicher Endabnehmer Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung …

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