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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 29 UrhG – Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.

(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.

Rechtsprechung zu § 29 UrhG

11 Entscheidungen zitieren § 29 UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 18.10.2023 – XI R 15/20 · 11. Senat

    Leitsatz: 1. Wer als Urheber oder Rechtsnachfolger anzusehen ist, ist auch im Rahmen des § 12 Abs. 2 Nr. 13 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nach den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes zu beurteilen. 2. Urheber im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ist der (geistige) Schöpfer des Werkes; dessen Rechtsnachfolger ist der Gesamtrechtsnachfolger.
  • BVerwG, Urt. v. 26.09.2019 – 7 C 1/18 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Ein in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgelegtes naturschutzfachliches Gutachten kann urheberrechtlichen Schutz genießen. 2. Ein den Antragsunterlagen beigefügtes Gutachten ist mit der Einreichung bei der Behörde im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nicht im Sinne von § 12 Abs. 1 UrhG veröffentlicht. 3. Die Verwirklichung eigenständiger …
  • BFH, Urt. v. 24.10.2018 – I R 69/16 · 1. Senat

    Leitsatz: Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk i.S. eines "total buy out" gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt.
  • BGH, Urt. v. 11.04.2013 – I ZR 152/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Internet-Videorecorder II Die Frage der (gegenseitigen) Verpflichtung eines Kabelunternehmens und eines Sendeunternehmens aus § 87 Abs. 5 UrhG zum Abschluss eines Vertrages über die Kabelweitersendung ist in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann zunächst von der Schiedsstelle zu beantworten, wenn sie nicht im Wege der Klage, sondern in einem Klageverfahren im …
  • BVerwG, Beschl. v. 09.01.2024 – 20 F 2/21 · Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs 2 VwGO

    Leitsatz: 1. Ein nicht veröffentlichtes urheberrechtlich geschütztes Werk kann dem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 VwGO sein. 2. Bei der Ermessensentscheidung über die Akteneinsicht sind die im nationalen und europäischen Urheberrecht vorgesehenen prozessualen Einsichtnahmeregeln in nicht veröffentlichte Werke ermessensleitend zu berücksichtigen.
  • BGH, Urt. v. 31.01.2019 – I ZR 97/17 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Das Omen 1. Aus der engen Verbindung von Titel und Werk ergibt sich, dass die Zuordnung der Inhaberschaft am Werktitel der Werkzuordnung folgt. Es ist deshalb darauf abzustellen, wessen immaterielles Arbeitsergebnis mit dem Titel gekennzeichnet wird. 2. Steht die titelmäßige Kennzeichnung von immateriellen Arbeitsergebnissen in Rede, die von mehreren gemeinschaftlich mit einer im wesentlichen …

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