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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 22 UrhG – Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

Das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und der Wiedergabe von öffentlicher Zugänglichmachung ist das Recht, Funksendungen und auf öffentlicher Zugänglichmachung beruhende Wiedergaben des Werkes durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. § 19 Abs. 3 gilt entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 22 UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 22 UrhG

11 Entscheidungen zitieren § 22 UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 19.07.2018 – I ZR 127/17 · 1. Zivilsenat

    Wiedergabehandlung durch Aufstellen von Fernsehgeräten mit DVB-T-Antenne in Hotelzimmern

  • BGH, Beschl. v. 21.03.2018 – I ZR 127/17 · 1. Zivilsenat

    Bereitstellen von TV-Geräten mit DVB-T-Antenne in Hotelzimmer keine Wiedergabehandlung

  • BGH, Urt. v. 17.12.2015 – I ZR 21/14 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Königshof Der Betreiber eines Hotels, der Hotelzimmer mit Fernsehgeräten ausstattet, mit denen Hotelgäste ausgestrahlte Fernsehsendungen lediglich über eine Zimmerantenne empfangen können, gibt die Fernsehsendungen nicht im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG öffentlich wieder und verletzt daher nicht die Rechte von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen …
  • BGH, Urt. v. 18.06.2015 – I ZR 14/14 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Wartezimmern von Zahnarztpraxen ist im Allgemeinen nicht als öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG anzusehen. Sie greift daher in der Regel nicht in das ausschließliche Recht der Urheber von Musikwerken oder Sprachwerken ein, Funksendungen ihrer Werke durch Lautsprecher öffentlich wahrnehmbar zu machen (§ 15 …
  • BGH, Urt. v. 09.07.2015 – I ZR 46/12 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Realität II Die Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des "Framing" stellt grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 und 3 UrhG dar.
  • BGH, Beschl. v. 16.05.2013 – I ZR 46/12 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Realität Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stellt die Einbettung …

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