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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 2 UrhG – Geschützte Werke

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

  • 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
  • 2. Werke der Musik;
  • 3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
  • 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
  • 5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
  • 6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
  • 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 2 UrhG verweisen

  • § 58 UrhG – Werbung für die Ausstellung und den öffentlichen Verkauf von Werken
  • § 60e UrhG – Bibliotheken

Rechtsprechung zu § 2 UrhG

143 Entscheidungen zitieren § 2 UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 07.04.2022 – I ZR 222/20 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Porsche 911 1. Der Begriff der Nutzung im Sinne von § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG ist dahingehend auszulegen, dass Erträge oder Vorteile aus einer Nutzung, die nicht in den Schutzbereich eines Verwertungsrechts des Urhebers eingreifen, keinen Anspruch gemäß § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG auf weitere angemessene Beteiligung des Urhebers begründen können. 2. Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze …
  • BGH, Urt. v. 20.12.2018 – I ZR 104/17 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Museumsfotos 1. Stützt der Kläger einen Unterlassungsanspruch sowohl auf den Schutz des Lichtbildwerks nach § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG als auch auf den Lichtbildschutz nach § 72 UrhG, handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand (Festhaltung an BGH, Urteil vom 3. November 1999, I ZR 55/97, GRUR 2000, 317, 318 [juris Rn. 12] = WRP 2000, 203 - Werbefotos). 2. Fotografien von …
  • BGH, Urt. v. 28.07.2016 – I ZR 9/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: auf fett getrimmt 1. Die Bestimmung des § 24 Abs. 1 UrhG ist insoweit im Lichte des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG auszulegen, als es um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien geht. 2. Maßgeblich ist der unionsrechtliche Begriff der Parodie. Die wesentlichen Merkmale der Parodie bestehen danach darin, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm …
  • BGH, Urt. v. 16.06.2016 – I ZR 222/14 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Geburtstagskarawane Der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) von Ansprüchen des Urhebers eines Werkes der angewandten Kunst (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG), das einem Geschmacksmusterschutz zugänglich war und die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragt, auf Zahlung einer (weiteren) angemessenen Vergütung nach § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 …
  • BGH, Urt. v. 13.11.2013 – I ZR 143/12 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Geburtstagszug 1. An den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG sind grundsätzlich keine anderen Anforderungen zu stellen als an den Urheberrechtsschutz von Werken der zweckfreien bildenden Kunst oder des literarischen und musikalischen Schaffens. Es genügt daher, dass sie eine Gestaltungshöhe erreichen, die es nach Auffassung der für Kunst …
  • BGH, Urt. v. 12.05.2011 – I ZR 53/10 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Seilzirkus 1. Bei einem Gebrauchsgegenstand können nur solche Merkmale Urheberrechtsschutz als Werk der angewandten Kunst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG begründen, die nicht allein technisch bedingt, sondern auch künstlerisch gestaltet sind. Eine Gestaltung genießt keinen Urheberrechtsschutz, wenn sie allein aus zwar frei wählbaren oder austauschbaren, aber technisch bedingten Merkmalen …

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