Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen.
UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
§ 18 UrhG – Ausstellungsrecht
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.