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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 16 UrhG – Vervielfältigungsrecht

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.

(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 16 UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 16 UrhG

79 Entscheidungen zitieren § 16 UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 16.05.2013 – I ZR 28/12 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Beuys-Aktion 1. Jede Bearbeitung oder andere Umgestaltung im Sinne des § 23 Satz 1 UrhG stellt, soweit sie körperlich festgelegt ist, zugleich eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. 2. In einer nur unwesentlichen Veränderung einer benutzten Vorlage ist nicht mehr als eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG zu sehen. Eine Bearbeitung oder andere Umgestaltung im Sinne des § 23 Satz …
  • BGH, Urt. v. 22.04.2009 – I ZR 216/06 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Internet-Videorecorder UrhG § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2 a) Hersteller der Vervielfältigung einer Funksendung durch Aufnahme auf Bildoder Tonträger (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 UrhG) ist allein derjenige, der die körperliche Festlegung der Funksendung technisch bewerkstelligt, selbst wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben. b) …
  • BGH, Urt. v. 15.12.2022 – I ZR 173/21 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Vitrinenleuchte Der Grundsatz, dass der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes eines Werks der angewandten Kunst nicht geringer als bei anderen unter die Richtlinie 2001/29/EG fallenden Werken ist (dazu EuGH, Urteil vom 12. September 2019 - C-683/17, GRUR 2019, 1185 [juris Rn. 35] = WRP 2019, 1449 - Cofemel), besagt allein, dass bei Werken der angewandten Kunst dieselben Ausschließlichkeitsrechte …
  • BGH, Urt. v. 07.04.2022 – I ZR 222/20 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Porsche 911 1. Der Begriff der Nutzung im Sinne von § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG ist dahingehend auszulegen, dass Erträge oder Vorteile aus einer Nutzung, die nicht in den Schutzbereich eines Verwertungsrechts des Urhebers eingreifen, keinen Anspruch gemäß § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG auf weitere angemessene Beteiligung des Urhebers begründen können. 2. Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze …
  • BGH, Urt. v. 05.03.2020 – I ZR 32/19 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Internet-Radiorecorder 1. Allein der Kunde ist als Hersteller einer Privatkopie im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG anzusehen, wenn die Vervielfältigung eines Musikstücks unter Nutzung der vollständig automatisierten Vorrichtung des Anbieters eines Internet-Radiorecorders angefertigt wird, sofern die Programmierung der Aufzeichnung einen Vorgang auslöst, der vollständig automatisiert ohne …
  • BGH, Urt. v. 13.09.2018 – I ZR 187/17 · 1. Zivilsenat

    Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Höhe des Schadensersatzes für die unberechtigte kommerzielle Nutzung eines Sportwagenfotos durch Veröffentlichung auf Facebook; zusätzlicher Ausgleich für fehlende Urhebernennung

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