Zum Inhalt springen
Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 13 UrhG – Anerkennung der Urheberschaft

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 13 UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 13 UrhG

15 Entscheidungen zitieren § 13 UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 09.11.2023 – I ZR 203/22 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: E2 1. Ein Anspruch, der auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt gestützt wird und der sowohl im Urheberpersönlichkeitsrecht (hier: § 97 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Satz 1 und § 14 UrhG) als auch im Urheberverwertungsrecht wurzelt (hier: § 97 Abs. 2 in Verbindung mit § 15 ff. UrhG), stellt einen einheitlichen Streitgegenstand dar. 2. Eine Verletzung des Urheberrechts durch die (inhaltliche) …
  • BGH, Urt. v. 15.01.2015 – I ZR 148/13 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Motorradteile 1. Eine rechtsverletzende Dauerhandlung (hier das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien im Internet) ist zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft. 2. Mit dem Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB kann die Herausgabe des durch die …
  • BGH, Urt. v. 15.06.2023 – I ZR 179/22 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Microstock-Portal 1. Das Recht des Urhebers auf Anbringung der Urheberbezeichnung gemäß § 13 Satz 2 UrhG ist in seinem Kern unverzichtbar. Daraus, dass der Urheber nach § 13 Satz 2 UrhG bestimmen kann, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist, ergibt sich jedoch, dass es ihm außerhalb dieses unverzichtbaren Kerns grundsätzlich freisteht, durch …
  • BGH, Urt. v. 11.09.2024 – I ZR 140/23 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Coffee 1. Eine wirksame Einwilligung in einen Eingriff in Urheberrechte setzt nicht voraus, dass die Einwilligung gegenüber demjenigen erklärt wird, der in Urheberrechte eingreift. Ausreichend ist vielmehr ein Verhalten des Berechtigten, dem aus der Sicht eines objektiven Dritten die Bedeutung zukommt, dass der Berechtigte den Eingriff gestattet. 2. Vertreibt ein Fotograf eine vom ihm …
  • BGH, Urt. v. 27.06.2024 – I ZR 102/23 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Der verratene Himmel 1. Das durch § 13 Satz 1 UrhG geschützte Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft wird auch dann beeinträchtigt, wenn das Bestreiten oder die Anmaßung der Urheberschaft lediglich gegenüber dem Urheber selbst zum Ausdruck gebracht wird. 2. Änderungen des Klageantrags sind im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht möglich (§ 557 Abs. 1 ZPO). Eine aus Gründen der …
  • BGH, Urt. v. 13.09.2018 – I ZR 187/17 · 1. Zivilsenat

    Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Höhe des Schadensersatzes für die unberechtigte kommerzielle Nutzung eines Sportwagenfotos durch Veröffentlichung auf Facebook; zusätzlicher Ausgleich für fehlende Urhebernennung

Weitere Entscheidungen zu § 13 UrhG suchen