Zum Inhalt springen
Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 12 UrhG – Veröffentlichungsrecht

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 12 UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 12 UrhG

33 Entscheidungen zitieren § 12 UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 01.12.2010 – I ZR 12/08 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Perlentaucher 1. Genießt ein Schriftwerk allein aufgrund seiner sprachlichen Gestaltung Urheberrechtschutz, so stellt eine Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts in eigenen Worten grundsätzlich eine urheberrechtlich unbedenkliche freie Benutzung dieses Schriftwerks im Sinne des § 24 Abs. 1 UrhG dar. Enthält eine solche Zusammenfassung auch Formulierungen, auf denen die schöpferische Eigenart …
  • BGH, Urt. v. 30.04.2020 – I ZR 228/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Reformistischer Aufbruch II 1. Das Eingreifen der Schutzschranke der Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 UrhG setzt nicht voraus, dass es dem Berichterstatter unmöglich oder unzumutbar war, vor der Berichterstattung die Zustimmung des Rechtsinhabers einzuholen (Aufgabe von BGH, Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14, GRUR 2016, 368 Rn. 16 - Exklusivinterview). 2. Eine …
  • BVerwG, Urt. v. 26.09.2019 – 7 C 1/18 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Ein in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgelegtes naturschutzfachliches Gutachten kann urheberrechtlichen Schutz genießen. 2. Ein den Antragsunterlagen beigefügtes Gutachten ist mit der Einreichung bei der Behörde im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nicht im Sinne von § 12 Abs. 1 UrhG veröffentlicht. 3. Die Verwirklichung eigenständiger …
  • BGH, Urt. v. 15.12.2022 – I ZR 173/21 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Vitrinenleuchte Der Grundsatz, dass der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes eines Werks der angewandten Kunst nicht geringer als bei anderen unter die Richtlinie 2001/29/EG fallenden Werken ist (dazu EuGH, Urteil vom 12. September 2019 - C-683/17, GRUR 2019, 1185 [juris Rn. 35] = WRP 2019, 1449 - Cofemel), besagt allein, dass bei Werken der angewandten Kunst dieselben Ausschließlichkeitsrechte …
  • BVerwG, Beschl. v. 09.01.2024 – 20 F 2/21 · Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs 2 VwGO

    Leitsatz: 1. Ein nicht veröffentlichtes urheberrechtlich geschütztes Werk kann dem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 VwGO sein. 2. Bei der Ermessensentscheidung über die Akteneinsicht sind die im nationalen und europäischen Urheberrecht vorgesehenen prozessualen Einsichtnahmeregeln in nicht veröffentlichte Werke ermessensleitend zu berücksichtigen.
  • BGH, Beschl. v. 23.03.2023 – I ZR 104/22 · 1. Zivilsenat

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rechtsstreit über den Umfang des urheberrechtlichen Schutzes eines Werks der angewandten Kunst

Weitere Entscheidungen zu § 12 UrhG suchen