Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
§ 102a UrhG – Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.
Rechtsprechung zu § 102a UrhG
4 Entscheidungen zitieren § 102a UrhG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 02.06.2022 – I ZR 140/15 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: YouTube II 1. Ergreift der Betreiber einer Video-Sharing-Plattform, der weiß oder wissen müsste, dass Nutzer über seine Plattform im Allgemeinen geschützte Inhalte rechtswidrig öffentlich zugänglich machen, nicht die geeigneten technischen Maßnahmen, die von einem die übliche Sorgfalt beachtenden Wirtschaftsteilnehmer in seiner Situation erwartet werden können, um Urheberrechtsverletzungen auf …
BGH, Beschl. v. 20.09.2018 – I ZR 53/17 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: uploaded Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10), Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG des …
BGH, Beschl. v. 13.09.2018 – I ZR 140/15 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: YouTube I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10), Art. 14 Abs. …
BGH, Urt. v. 10.12.2020 – I ZR 153/17 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: YouTube-Drittauskunft II Der Auskunftsanspruch über "Namen und Anschrift" im Sinne des § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG schließt die Auskunft über die E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Nutzer der Dienstleistungen nicht ein. Er umfasst auch nicht die Auskunft über die für das Hochladen rechtsverletzender Dateien verwendeten IP-Adressen oder die von den Nutzern der Dienstleistungen zuletzt für einen …