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Zitierfest

UmwG · Umwandlungsgesetz

§ 290 UmwG – Abfindungsangebot

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

Auf das Abfindungsangebot nach § 207 Abs. 1 Satz 2 sind § 270 Abs. 1 sowie § 282 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.