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Zitierfest

UmwG · Umwandlungsgesetz

§ 24 UmwG – Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

In den Jahresbilanzen des übernehmenden Rechtsträgers können als Anschaffungskosten im Sinne des § 253 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs auch die in der Schlußbilanz eines übertragenden Rechtsträgers angesetzten Werte angesetzt werden.

Rechtsprechung zu § 24 UmwG

8 Entscheidungen zitieren § 24 UmwG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 22.11.2016 – XI ZB 9/13 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Feststellungen eines Musterentscheids entfalten nur in den nach § 8 Abs. 1 KapMuG ausgesetzten Verfahren und dort nur innerhalb des Streitgegenstands Wirkung, anlässlich dessen das jeweilige Ausgangsverfahren im Hinblick auf das zugehörige Musterverfahren ausgesetzt worden ist. 2. Ist die Entscheidungserheblichkeit einzelner Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses aufgrund des …
  • BGH, Beschl. v. 21.10.2014 – XI ZB 12/12 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Ein Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren muss den maßgeblichen Sach- und Streitstand, über den entschieden wird, wiedergeben und die gestellten Musteranträge erkennen lassen. 2. Ein ordnungsgemäßer Rechtsbeschwerdeantrag im Kapitalanleger-Musterverfahren verlangt die genaue Benennung der angegriffenen Teile des Musterentscheids, die aufgehoben oder geändert werden sollen. 3. Auf …
  • BFH, Urt. v. 05.11.2015 – III R 12/13 · 3. Senat

    Leitsatz: Die Regelung in § 18 Abs. 2 UmwStG 2002, wonach ein Übernahmegewinn oder -verlust gewerbesteuerlich nicht zu erfassen ist, ist mit dem GG vereinbar.
  • BFH, Urt. v. 05.11.2015 – III R 13/13 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Befindet sich die Beteiligung an der übertragenden GmbH im Betriebsvermögen des übernehmenden Alleingesellschafters, der als Einzelgewerbetreibender seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ist es nicht möglich, den Beteiligungsaufwand vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag der Verschmelzung mit der Begründung als Betriebsausgabe abzuziehen, der Aufwand sei infolge aufgelaufener …
  • BVerfG, Beschl. v. 17.06.2026 – 2 BvR 84/17 · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Lebensversicherungsunternehmens gegen die Auslegung des § 12 Abs 2 S 2 UmwStG durch den BFH, wonach die Beschränkung des Verweises auf § 8b KStG lediglich auf Übernahmegewinne, nicht aber auch auf Übernahmeverluste anwendbar ist - …

  • BFH, Urt. v. 19.03.2025 – X R 5/22 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes vom 01.01.1995 (UmwStG 1995) gilt als Anschaffungskosten der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das bei der Umwandlung eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt. 2. Das gilt auch dann, wenn der Wert zu niedrig angesetzt wurde, weil bei der Umwandlung die …

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