Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.
UmwG · Umwandlungsgesetz
§ 153 UmwG – Ausgliederungsbericht
Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.
Rechtsprechung zu § 153 UmwG
Eine Entscheidung zitiert § 153 UmwG.
BGH, Urt. v. 02.07.2021 – V ZR 201/20 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: Bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag in aller Regel im Wege der Rechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über; allein der Umstand, dass eine natürliche Person zum Verwalter bestellt wurde, gibt dem Verwalteramt und -vertrag nicht ein …
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 153 UmwG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 153 UmwG? Zitiere den Wortlaut.“