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Zitierfest

UmwG · Umwandlungsgesetz

§ 153 UmwG – Ausgliederungsbericht

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.

Rechtsprechung zu § 153 UmwG

Eine Entscheidung zitiert § 153 UmwG.

  • BGH, Urt. v. 02.07.2021 – V ZR 201/20 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag in aller Regel im Wege der Rechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über; allein der Umstand, dass eine natürliche Person zum Verwalter bestellt wurde, gibt dem Verwalteramt und -vertrag nicht ein …

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