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Zitierfest

UmwG · Umwandlungsgesetz

§ 152 UmwG – Übernehmende oder neue Rechtsträger

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

Die Ausgliederung des von einem Einzelkaufmann betriebenen Unternehmens, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, oder von Teilen desselben aus dem Vermögen dieses Kaufmanns kann nur zur Aufnahme dieses Unternehmens oder von Teilen dieses Unternehmens durch Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften oder eingetragene Genossenschaften oder zur Neugründung von Kapitalgesellschaften erfolgen. Sie kann nicht erfolgen, wenn die Verbindlichkeiten des Einzelkaufmanns sein Vermögen übersteigen.

Rechtsprechung zu § 152 UmwG

6 Entscheidungen zitieren § 152 UmwG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 02.07.2021 – V ZR 201/20 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag in aller Regel im Wege der Rechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über; allein der Umstand, dass eine natürliche Person zum Verwalter bestellt wurde, gibt dem Verwalteramt und -vertrag nicht ein …
  • BFH, Beschl. v. 12.04.2022 – VIII R 35/19 · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Die Befugnis des Steuerentrichtungspflichtigen zur Anfechtung der eigenen Kapitalertragsteuer-Anmeldung besteht unabhängig von seinem Recht, gemäß § 44b Abs. 5 Satz 1 EStG deren Änderung zu beantragen, wenn er Kapitalertragsteuer einbehalten oder abgeführt hat, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestand. 2. § 20 Abs. 5 Sätze 2 und 3 UmwStG 2006 erfassen bei der Einbringung eines …
  • BFH, Urt. v. 25.09.2024 – II R 2/22 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft kann nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbegünstigt sein. 2. Kann die Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG in diesem Fall umwandlungsbedingt nicht eingehalten werden, steht dies der Begünstigung nicht entgegen. 3. Die Nachbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG muss …
  • BGH, Beschl. v. 04.12.2013 – XII ZB 534/12 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Bei einer von einem Ehegatten als selbständigem Handelsvertreter am Bewertungsstichtag noch betriebenen Versicherungsagentur sind grundsätzlich weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (Fortführung von BGH, 9. März 1977, BGHZ 68, 163 = FamRZ 1977, 386).
  • FG Nürnberg, Urt. v. 21.01.2026 – 3 K 1072/25 · 3. Senat

    Keine Gleichstellung eines Dauernutzungsrechts mit wirtschaftlichem Eigentum am Gebäude

  • BFH, Beschl. v. 22.11.2018 – II B 8/18 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Den Formwechsel eines Einzelunternehmens in eine Ein-Mann-GmbH sieht § 191 Abs. 1 UmwG nicht vor. Durch die Beurkundung eines solchen Formwechsels eines grundbesitzenden Einzelunternehmens kann die Entstehung von Grunderwerbsteuer nicht vermieden werden. 2. Auf nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvorgänge findet die Steuervergünstigung des § 6a Satz 1 GrEStG keine Anwendung. 3. Die …

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