Das Gericht des Sitzes des Einzelkaufmanns hat die Eintragung der Ausgliederung auch dann abzulehnen, wenn offensichtlich ist, daß die Verbindlichkeiten des Einzelkaufmanns sein Vermögen übersteigen.
UmwG · Umwandlungsgesetz
§ 154 UmwG – Eintragung der Ausgliederung
Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.