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Zitierfest

TKG · Telekommunikationsgesetz

§ 28 TKG – Zugangsvereinbarungen

Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.

(1) Ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, dem eine Zugangsverpflichtung nach § 26 oder 27 auferlegt worden ist, hat gegenüber anderen Unternehmen, die diese Leistung nachfragen, um Telekommunikationsdienste erbringen zu können, unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Auferlegung der Zugangsverpflichtung, einen entsprechenden Zugang anzubieten.

(2) Zugangsvereinbarungen nach Absatz 1 sind der Bundesnetzagentur vorzulegen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 28 TKG verweisen

  • § 13 TKG – Regulierungsverfügung
  • § 35 TKG – Anordnungen im Rahmen der Zugangsregulierung
  • § 43 TKG – Kostenunterlagen
  • § 50 TKG – Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht
  • § 211 TKG – Beschlusskammerentscheidungen
  • § 31 DDG – Rechtsbehelfe

Rechtsprechung zu § 28 TKG

57 Entscheidungen zitieren § 28 TKG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 29.10.2019 – KZR 60/18 · Kartellsenat

    Leitsatz: Berufungszuständigkeit II 1. Die Berufungszuständigkeit nach § 91 Satz 2 GWB beurteilt sich allein danach, ob eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit nach § 87 GWB vorliegt (materielle Anknüpfung). Für die Zuständigkeit nach § 91 Satz 2 GWB genügt es entgegen früherer Rechtslage nicht, dass ein nach §§ 87, 89 GWB zuständiges Landgericht erkennbar in dieser Eigenschaft entschieden hat (formelle …
  • BVerwG, Urt. v. 01.04.2015 – 6 C 38/13 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Wettbewerber ohne direkte Vertragsbeziehung mit dem regulierten Unternehmen können im Rahmen einer Drittanfechtungsklage gegen eine telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung nicht die Einhaltung des in § 31 TKG (juris: TKG 2004) normierten Entgeltmaßstabs der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung sowie die Einhaltung der in § 35 TKG geregelten Entgeltermittlungsmethoden, sondern …
  • BVerwG, Urt. v. 25.02.2015 – 6 C 37/13 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Wettbewerber ohne direkte Vertragsbeziehung mit dem regulierten Unternehmen können im Rahmen einer Drittanfechtungsklage gegen eine telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung nicht die Einhaltung des in§ 31 TKG (juris: TKG 2004) normierten Entgeltmaßstabs der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung sowie die Einhaltung der in § 35 TKG geregelten Entgeltermittlungsmethoden, sondern …
  • BVerwG, Urt. v. 20.10.2010 – 6 C 18/09 · 6. Senat

    Leitsatz: Eine dem marktmächtigen Unternehmen erteilte Entgeltgenehmigung (§ 31 Abs. 1 TKG <juris: TKG 2004>) kann Rechte der Wettbewerber dadurch verletzen, dass sie wegen ihrer inhaltlichen Unbestimmtheit keine wirksame Vorsorge gegen einen möglichen Behinderungsmissbrauch (§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TKG <juris: TKG 2004>) trifft.
  • BVerwG, Urt. v. 29.03.2023 – 6 C 21/21 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Die auf Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) gestützte Empfehlung der Kommission vom 11. September 2013 über einheitliche Nichtdiskriminierungsverpflichtungen und Kostenrechnungsmethoden zur Förderung des Wettbewerbs und zur Verbesserung des Umfelds für Breitbandinvestitionen (2013/466/EU) schränkt nicht den Beurteilungsspielraum ein, über den die Bundesnetzagentur bei …
  • BVerwG, Urt. v. 30.05.2018 – 6 C 4/17 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Die Bundesnetzagentur ist nicht befugt, in einer auf § 13 TKG (juris: TKG 2004) gestützten Regulierungsverfügung, mit der sie die Entgelte für Zugangsleistungen eines marktbeherrschenden Unternehmens gemäß § 30 TKG der Genehmigungspflicht nach Maßgabe des § 31 TKG unterwirft, zugleich Methoden und Maßstäbe der Entgeltberechnung mit bindender Wirkung für nachfolgende …

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