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Zitierfest

StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

§ 56 StVollzG – Allgemeine Regeln

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Für die körperliche und geistige Gesundheit des Gefangenen ist zu sorgen. § 101 bleibt unberührt.

(2) Der Gefangene hat die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu unterstützen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 56 StVollzG verweisen

Rechtsprechung zu § 56 StVollzG

11 Entscheidungen zitieren § 56 StVollzG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 09.03.2010 – 2 BvR 3012/09 · 2. Senat 3. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Ablehnung des Gesuchs eines schwerkranken Strafgefangenen um Strafunterbrechung (§ 455 StPO) verletzt diesen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG - hier zudem: unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens durch …

  • BVerfG, Beschl. v. 02.03.2016 – 2 BvR 285/16 · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: zahnmedizinische Versorgung im Strafvollzug - hier: keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von Eilrechtsschutz - Berücksichtigung neuer Erkenntnisse im Wege des Abänderungsverfahrens gem § 114 Abs 2 S 3 StVollzG möglich

  • BVerfG, Beschl. v. 14.01.2016 – 2 BvQ 1/16 · 2. Senat 2. Kammer

    Ablehnung des Erlasses einer eA mangels substantiierter Darlegung eines drohenden schweren Nachteils: provisorische zahnmedizinische Behandlung eines Strafgefangenen bei bevorstehender Haftentlassung

  • BSG, Urt. v. 21.12.2011 – B 12 KR 13/10 R · 12. Senat

    Leitsatz: 1. Die Krankenversicherungspflicht von Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben (sog Auffangpflichtversicherung) und "zuletzt" gesetzlich krankenversichert waren, besteht auch dann, wenn diese Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der (fraglichen) Auffangpflichtversicherung nicht unmittelbar voranging, sondern zwischenzeitlich eine …
  • BVerfG, Beschl. v. 06.06.2011 – 2 BvR 1083/11 · 2. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Entscheidung über Aussetzung des Strafvollzugs wegen Erkrankung des Verurteilten gem § 455 Abs 4 StPO - hier: keine Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG bzw Art 1 Abs 1 GG durch Ablehnung einer Haftunterbrechung bei chronischer …

  • BVerfG, Beschl. v. 15.07.2010 – 2 BvR 2518/08 · 2. Senat 3. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein größeres Fernsehgerätes eines Sicherungsuntergebrachten, dessen Sehkraft eingeschränkt ist - Verletzung der Rechtsschutzgarantie <Art 19 Abs 4 GG> iVm der Gewährleistung körperlicher …

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