Bezüge des Gefangenen, die nicht als Hausgeld, Haftkostenbeitrag, Unterhaltsbeitrag oder Überbrückungsgeld in Anspruch genommen werden, sind dem Gefangenen zum Eigengeld gutzuschreiben.
StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 52 StVollzG – Eigengeld
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
Verweise
Vorschriften, die auf § 52 StVollzG verweisen
- § 43 StVollzG – Arbeitsentgelt, Arbeitsurlaub und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt
- § 171 StVollzG – Grundsatz
- § 176 StVollzG – Jugendstrafanstalten
Rechtsprechung zu § 52 StVollzG
5 Entscheidungen zitieren § 52 StVollzG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 22.08.2013 – B 14 AS 78/12 R · 14. Senat
Leitsatz: Bei der Verteilung von Überbrückungsgeld nach dem StVollzG als einmalige Einnahme auf einen Verteilzeitraum ist die gesetzliche Vorgabe zu beachten, dass das Überbrückungsgeld den notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten (nur) für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung sichern soll.
BVerfG, Urt. v. 20.06.2023 – 2 BvR 166/16, 2 BvR 1683/17 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber dazu, ein umfassendes, wirksames und in sich schlüssiges, am Stand der Wissenschaft ausgerichtetes Resozialisierungskonzept zu entwickeln sowie die von ihm zu bestimmenden wesentlichen Regelungen des Strafvollzugs darauf aufzubauen. 2. Das Gesamtkonzept muss zur …
BGH, Beschl. v. 01.07.2010 – IX ZB 148/09 · 9. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Begeht der Schuldner nach Eintritt in die Wohlverhaltensphase eine Straftat und wird er deswegen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, schließt dies nicht von vornherein die Erteilung der Restschuldbefreiung aus . 2. Befindet sich der Schuldner während der Wohlverhaltensphase für längere Zeit in Haft, entbindet dies einen die Versagung der Restschuldbefreiung beantragenden Insolvenzgläubiger …
BVerfG, Urt. v. 31.05.2006 – 2 BvR 1673/04 · 2. Senat
Leitsatz: Zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug.
BGH, Beschl. v. 01.07.2015 – XII ZB 240/14 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Von dem Arbeitsentgelt, das ein im Vollzug arbeitender Strafgefangener erhält, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung (Fortführung der Senatsurteile vom 20. Februar 2002, XII ZR 104/00, FamRZ 2002, 813; vom 9. Juni 1982, IVb ZR 704/80, FamRZ 1982, 913 und vom 21. April 1982, IVb ZR 696/80, FamRZ 1982, 792). 2. Für die Bemessung des dem Strafgefangenen gegenüber …
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