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Zitierfest

StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

§ 144 StVollzG – Größe und Ausgestaltung der Räume

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Räume für den Aufenthalt während der Ruhe- und Freizeit sowie Gemeinschafts- und Besuchsräume sind wohnlich oder sonst ihrem Zweck entsprechend auszugestalten. Sie müssen hinreichend Luftinhalt haben und für eine gesunde Lebensführung ausreichend mit Heizung und Lüftung, Boden- und Fensterfläche ausgestattet sein.

(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Näheres über den Luftinhalt, die Lüftung, die Boden- und Fensterfläche sowie die Heizung und Einrichtung der Räume zu bestimmen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 144 StVollzG verweisen

Rechtsprechung zu § 144 StVollzG

5 Entscheidungen zitieren § 144 StVollzG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 16.08.2017 – 2 BvR 336/16 · 2. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch unzureichende richterliche Sachaufklärung sowie unzureichende Darlegung der Entscheidungsgrundlagen - hier: Belüftung eines Haftraums im Hochsommer bei Abdeckung des Zellenfensters mittels Lochblech

  • BVerfG, Beschl. v. 14.07.2015 – 1 BvR 1127/14 · 1. Senat 3. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Entschädigungsanspruch wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - hier: Verletzung der Menschenwürde durch Unterbringung in einem 5,3qm großen Einzelhaftraum ohne abgetrennte Toilette bei Einschlusszeiten zwischen 15 und 21 Stunden täglich - Verschulden der …

  • BayObLG, Beschl. v. 11.09.2025 – 203 StObWs 182/25 · 3. Strafsenat

    Leitsatz: 1. Beantragt ein Strafgefangener, dem antragsgemäß ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde, Einsicht in die gerichtlichen Akten des Strafvollzugsverfahren, ist das Recht auf ein faires Verfahren in der Regel mit dem Recht des Rechtsanwalts, Einsicht in die Gerichtsakten zu nehmen, gewahrt. (Rn. 25) 2. Strafgefangene müssen sich nachts gegen störenden Lichteinfall schützen können. Es besteht jedoch …
  • BVerfG, Beschl. v. 18.03.2020 – 2 BvR 1273/19 · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) durch Unterbringung in einem Einzelhaftraum ohne Sichtschutzabtrennung der Toilette - allerdings Anspruch auf besondere Rücksichtnahme durch Bedienstete der JVA

  • BVerfG, Beschl. v. 22.02.2011 – 1 BvR 409/09 · 1. Senat 1. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung - Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte …

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