Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.
StVG · Straßenverkehrsgesetz
§ 20 StVG – Örtliche Zuständigkeit
Amtliche Fassung, Stand 25.09.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Claude § 20 StVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 20 StVG? Zitiere den Wortlaut.“