Das Bundesministerium für Verkehr wird die Anwendung der Regelungen in Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juni 2017 (BGBl. I S. 1648) nach Ablauf des Jahres 2019 auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Evaluierung.
StVG · Straßenverkehrsgesetz
§ 1c StVG – Evaluierung
Amtliche Fassung, Stand 25.09.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Claude § 1c StVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1c StVG? Zitiere den Wortlaut.“