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Zitierfest

StVG · Straßenverkehrsgesetz

§ 1b StVG – Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung automatisierter Fahrfunktionen

Amtliche Fassung, Stand 25.09.2026.

(1) Der Fahrzeugführer darf sich während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktionen gemäß § 1a vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden; dabei muss er derart wahrnehmungsbereit bleiben, dass er seiner Pflicht nach Absatz 2 jederzeit nachkommen kann.

(2) Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder zu übernehmen,

  • 1. wenn das automatisierte System ihn dazu auffordert oder
  • 2. wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der automatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 1b StVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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