Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.
StVG · Straßenverkehrsgesetz
§ 12b StVG – Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
Amtliche Fassung, Stand 25.09.2026.
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