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Zitierfest

StPO · Strafprozeßordnung

§ 382 StPO – Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Ist die Klage vorschriftsmäßig erhoben, so teilt das Gericht sie dem Beschuldigten unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung mit.

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„Was regelt § 382 StPO? Zitiere den Wortlaut.“

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