Ist die Klage vorschriftsmäßig erhoben, so teilt das Gericht sie dem Beschuldigten unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung mit.
StPO · Strafprozeßordnung
§ 382 StPO – Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten
Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.
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