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Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 295 StGB – Einziehung

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Jagd- und Fischereigeräte, Hunde und andere Tiere, die der Täter oder Teilnehmer bei der Tat mit sich geführt oder verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 295 StGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 295 StGB? Zitiere den Wortlaut.“

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