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Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 25 StGB – Täterschaft

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

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