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Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 104a StGB – Voraussetzungen der Strafverfolgung

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält und ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 104a StGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 104a StGB? Zitiere den Wortlaut.“

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