Mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind, das im Zeitpunkt des Annahmeantrags das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erstreckt sich auf die Abkömmlinge des Kindes. Beruht die Annahme als Kind auf einer ausländischen Entscheidung, setzt der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit voraus, dass das Eltern-Kind-Verhältnis des Kindes zu seinen bisherigen Eltern durch die Annahme erloschen ist und das Annahmeverhältnis einem nach den deutschen Sachvorschriften begründeten Annahmeverhältnis gleichsteht. Liegen die Voraussetzungen des Satzes 3 nicht vor und wird eine Umwandlung des Annahmeverhältnisses nach § 3 des Adoptionswirkungsgesetzes ausgesprochen, gilt Satz 1 entsprechend.
StAG · Staatsangehörigkeitsgesetz
§ 6 StAG
Verweise
Rechtsprechung zu § 6 StAG
8 Entscheidungen zitieren § 6 StAG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 – 1 C 30/16 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat
Leitsatz: 1. Das für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 6 Satz 1 StAG (juris: RuStAG) zu erfüllende Tatbestandsmerkmal der "nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind" setzt voraus, dass eine im Ausland vollzogene Adoption in Deutschland wirksam ist und in den für den Erwerb der Staatsangehörigkeit wesentlichen Wirkungen einer Minderjährigenadoption nach deutschem Recht …
BVerwG, Urt. v. 19.02.2015 – 1 C 17/14 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat
Leitsatz: 1. Mit der Ermächtigung der Staatsangehörigkeitsbehörde zur verbindlichen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit in § 30 StAG (mit Wirkung vom 28. August 2007 eingefügt durch Art. 5 Nr. 19 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007, BGBl. I S. 1970) ist die Rechtsprechung des …
BGH, Beschl. v. 25.08.2021 – XII ZB 442/18 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Für den Ausspruch einer Annahme als Kind muss die Identität des Anzunehmenden grundsätzlich feststehen; das gilt auch dann, wenn es sich dabei um einen Flüchtling handelt. 2. Zur sittlichen Rechtfertigung einer Volljährigenadoption. 3. Im Adoptionsverfahren bedarf es einer Anhörung der Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden nach Sinn und Zweck des § 193 FamFG nicht, wenn das Gericht …
BVerfG, Beschl. v. 09.11.2017 – 1 BvR 1069/14 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat 1. Kammer
Nichtannahmebeschluss: Zur Überführung von in der DDR erworbener Anwartschaften aus dem Zusatzversorgungssystem für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparats (hier: gem § 6 Abs 2 Nr 7 AAÜG idF vom 21.06.2005) - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit …
BGH, Beschl. v. 17.06.2015 – XII ZB 730/12 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat
Leitsatz: Zur Bindungswirkung familiengerichtlicher Anerkennungsentscheidungen nach den Vorschriften des Adoptionswirkungsgesetzes.
BVerwG, Urt. v. 24.06.2021 – 1 C 30/20 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat
Leitsatz: 1. Nach § 85a AufenthG kann die Feststellung, dass eine Vaterschaftsanerkennung i.S.d. § 1597a Abs. 1 Satz 1 BGB "missbräuchlich" ist, auch aus Anlass der Beurkundung der Zustimmungserklärung der Kindesmutter getroffen werden, und zwar auch dann, wenn die Anerkennungserklärung des Vaters bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung wirksam beurkundet worden ist. 2. Eine i.S.d. § 1597a Abs. 1 BGB …
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