Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.
SGG · Sozialgerichtsgesetz
§ 83 SGG
Rechtsprechung zu § 83 SGG
21 Entscheidungen zitieren § 83 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 27.10.2022 – B 10 EG 4/20 R · 10. Senat
Leitsatz: Bei der Berechnung des Elterngelds aus der Differenz zwischen dem vorgeburtlichen Einkommen und dem nachgeburtlichen Einkommen sind Bezugsmonate ohne oder nur mit negativen Einkünften der elterngeldberechtigten Person nicht zu berücksichtigen.
BSG, Urt. v. 07.09.2022 – B 6 KA 11/21 R · 6. Senat
Leitsatz: Für die Regelung in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, nach der ein Widerspruch bei nicht fristgerechter Zahlung der Widerspruchsgebühr als zurückgenommen gilt, fehlt es an einer Ermächtigungsgrundlage.
BSG, Urt. v. 24.09.2020 – B 9 SB 2/18 R · 9. Senat
Leitsatz: 1. Rentenberater, die bei der zuständigen Behörde registriert sind, dürfen Rechtsdienstleistungen im Bereich des Schwerbehindertenrechts nur mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente oder zu Versorgungsleistungen erbringen. 2. Alterlaubnisinhaber dürfen weiterhin unter ihrer bisher geführten Berufsbezeichnung Rechtsdienstleistungen in allen Bereichen des Rechts erbringen, auf die sich ihre bisherige …
BSG, Beschl. v. 13.07.2018 – B 9 SB 89/17 B · 9. Senat
(Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - keine Vertretungsbefugnis eines freischaffenden Pflegeberaters im Widerspruchsverfahren - keine rechtliche Tätigkeit eines Pflegeberaters nach § 7a SGB 11 im Hinblick auf Leistungen anderer Träger - …
BSG, Urt. v. 07.04.2016 – B 5 R 26/15 R · 5. Senat
Leitsatz: 1. Die Bewilligung einer nachrangigen Rente ist anfänglich rechtswidrig, wenn bei objektiver Betrachtung im Zeitpunkt der Rentengewährung bereits Ansprüche aus einem vorrangigen Rentenrecht entstanden waren, die nachrangige Rentenansprüche kraft Gesetzes zum Ruhen gebracht hatten. 2. Weder rechtliche noch tatsächliche Beschleunigungsgebote haben Einfluss auf den Inhalt des Verwaltungsverfahrens.
BSG, Urt. v. 24.01.2013 – B 3 KR 5/12 R · 3. Senat
Leitsatz: 1. Bewilligt die Krankenkasse auf einen Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung nur einen Festbetrag, bleibt sie als erstangegangener Rehabilitationsträger verpflichtet zu prüfen, ob ein anderer Rehabilitationsträger die Mehrkosten zu übernehmen hat. 2. Stellt ein Versicherter unmittelbar nach Kenntniserlangung von der Entscheidung der Krankenkasse, für ein beantragtes aufwändiges Hilfsmittel …
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