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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 70 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind

  • 1. natürliche und juristische Personen,
  • 2. nichtrechtsfähige Personenvereinigungen,
  • 3. Behörden, sofern das Landesrecht dies bestimmt,
  • 4. gemeinsame Entscheidungsgremien von Leistungserbringern und Krankenkassen oder Pflegekassen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 70 SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 70 SGG

161 Entscheidungen zitieren § 70 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 29.06.2011 – B 6 KA 17/10 R · 6. Senat

    Leitsatz: Anpassungen des Regelleistungsvolumens zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung setzen voraus, dass in besonderem Umfang spezielle Leistungen erbracht werden.
  • BSG, Urt. v. 18.01.2011 – B 4 AS 99/10 R · 4. Senat

    Leitsatz: Die Weitergewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nach Beendigung des Bewilligungszeitraums erfordert einen Fortzahlungsantrag.
  • BSG, Urt. v. 13.05.2015 – B 6 KA 27/14 R · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführte Laborgemeinschaft ist beteiligtenfähig und auch befugt, mit der Klage Forderungen, die die Kassenärztliche Vereinigung ihr gegenüber geltend macht, allein oder zusammen mit ihren Gesellschaftern abzuwehren. 2. Die Ausnahme vom Gebot der persönlichen Leistungserbringung mit der Möglichkeit, bestimmte laboratoriumsmedizinische Analysen über eine …
  • BSG, Urt. v. 13.11.2012 – B 1 KR 27/11 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Träger der Landesschiedsstelle für Verträge über Krankenhausbehandlung können deren Schiedssprüche nur mit der Anfechtungsklage angreifen, nicht mit der Neubescheidungsklage. 2. Verträge über Krankenhausbehandlung oder sie ersetzende Schiedssprüche dürfen keine materiellen Einwendungsausschlüsse im Widerspruch zum Wirtschaftlichkeitsgebot festsetzen. 3. Verträge über Krankenhausbehandlung …
  • BSG, Urt. v. 17.10.2012 – B 6 KA 42/11 R · 6. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer Berufsausübungsgemeinschaft bei Zulassungsfragen - Klageänderung - Prozessurteil anstelle Sachurteil - keine Hinderung an abschließender Sachentscheidung - Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrages zur Dialyseversorgung - …

  • BSG, Urt. v. 17.10.2012 – B 6 KA 39/11 R · 6. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer Berufsausübungsgemeinschaft bei Zulassungsfragen - Klageänderung - Beteiligtenwechsel - Drittanfechtung einer Sonderbedarfszulassung - Voraussetzung für Anfechtungsberechtigung - zweistufige Prüfung

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