Beteiligte am Verfahren sind
- 1. der Kläger,
- 2. der Beklagte,
- 3. der Beigeladene.
SGG · Sozialgerichtsgesetz
Beteiligte am Verfahren sind
46 Entscheidungen zitieren § 69 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 13.11.2012 – B 2 U 19/11 R · 2. Senat
Leitsatz: 1. Die Verrichtung einer versicherten Tätigkeit ist rechtlich wesentlich iS der Theorie der wesentlichen Bedingung, wenn sich mit dem dadurch objektiv verursachten Schaden eine Gefahr verwirklicht hat, gegen die der jeweils erfüllte Versicherungstatbestand schützen soll. 2. Die Wegeunfallversicherung schützt nicht gegen Gefahren, die sich erst und allein aus einem Alkoholkonsum ergeben.
BSG, Urt. v. 10.12.2014 – B 6 KA 45/13 R · 6. Senat
Leitsatz: 1. Der Beschluss, mit dem das Insolvenzgericht die Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter für unwirksam erklärt, wirkt nur für die Zukunft (ex nunc) und nicht auf den Zeitpunkt der Freigabe zurück (ex tunc). 2. Die Begründetheit einer allein von einem Beigeladenen eingelegten Revision setzt voraus, dass das angegriffene Urteil auch dessen subjektiven Rechte verletzt.
BSG, Urt. v. 30.07.2019 – B 1 KR 16/18 R · 1. Senat
Leitsatz: 1. Ein Krankenkassenverband kann in gewillkürter Prozessstandschaft wettbewerbsrechtliche Ansprüche seiner Mitglieder einklagen, wenn seine Satzung ihn hierzu ermächtigt. 2. Überschreitet eine Krankenkasse bei der Mitgliederwerbung ihren Aufgabenkreis als Körperschaft des öffentlichen Rechts, haben andere Krankenkassen das Recht, Unterlassung zu fordern. 3. Deutsches Recht darf …
BSG, Urt. v. 24.03.2016 – B 12 KR 6/14 R · 12. Senat
Leitsatz: 1. In einem Rechtsstreit zwischen Bürger und Krankenkasse über die Feststellung der Auffang-Versicherungspflicht ist der beigeladene Sozialhilfeträger als zuständiger Träger für die Gewährung von Krankenhilfe durch eine für ihn mit finanziellen Folgewirkungen verbundene Gerichtsentscheidung nicht materiell beschwert, sodass ihm die Rechtsmittelbefugnis fehlt und sein Rechtsmittel deshalb als …
BSG, Beschl. v. 25.02.2015 – B 3 P 15/14 B · 3. Senat
Leitsatz: 1. Ein Miterbe kann einen zum Nachlass gehörenden Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld ohne Mitwirkung der anderen Miterben für die Erbengemeinschaft einklagen. Zu dem Rechtsstreit sind die anderen Miterben auch nicht notwendig beizuladen. 2. Der Streitwert bemisst sich nicht nach dem Erbteil des klagenden Miterben, sondern nach dem Gesamtwert der begehrten Leistung für die Erbengemeinschaft.
BSG, Urt. v. 23.07.2014 – B 8 SO 3/13 R · 8. Senat
Leitsatz: 1. Die sozialhilferechtliche Schiedsstelle hat nicht die Befugnis, eine fehlende Zustimmung (Einwilligung, Genehmigung) des Sozialhilfeträgers zur Investitionsmaßnahme einer Einrichtung als gesetzliche Voraussetzung für die Erhöhung einer Vergütung wegen der Investition zu ersetzen. 2. Die Zustimmung muss in einem gesonderten Klageverfahren erstritten werden. 3. Der zuständige Sozialhilfeträger …
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