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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 62 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Vor jeder Entscheidung ist den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren; die Anhörung kann schriftlich oder elektronisch geschehen.

Rechtsprechung zu § 62 SGG

965 Entscheidungen zitieren § 62 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 27.09.2022 – B 7/14 AS 405/21 B · 7. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - wesentliche Änderung der Prozesssituation - Unwirksamwerden der Einverständniserklärung - …

  • BSG, Beschl. v. 09.03.2022 – B 7/14 AS 333/21 B · 7. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Anspruch auf rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten - Antrag auf Ermöglichung der Teilnahme durch Übertragung der Verhandlung in Bild und Ton an einen anderen Ort - keine Entscheidung …

  • BSG, Beschl. v. 28.02.2022 – B 7/14 AS 325/21 B · 7. Senat

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - mehrfach begründete Entscheidung - mögliche Fehler der Rechtsanwendung im Einzelfall - Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - verfahrensrechtliche …

  • BSG, Urt. v. 14.03.2018 – B 12 KR 13/17 R · 12. Senat

    Leitsatz: 1. Geschäftsführer einer GmbH, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind (sog Fremdgeschäftsführer), sind ausnahmslos abhängig beschäftigt. 2. Gesellschafter-Geschäftsführer sind aufgrund ihrer Kapitalbeteiligung nur dann selbstständig tätig, wenn sie mindestens 50 vH der Anteile am Stammkapital halten oder ihnen bei geringerer Kapitalbeteiligung nach dem Gesellschaftsvertrag eine …
  • BSG, Beschl. v. 06.10.2010 – B 12 KR 58/09 B · 12. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verstoß gegen den Grundsatz der Mündlichkeit, den Anspruch auf rechtliches Gehör und das allgemeine Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren

  • BSG, Beschl. v. 18.10.2023 – B 9 V 9/23 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Beschädigtenrente - Verlängerung der Antragsfrist - Hinderung an der Antragstellung ohne Verschulden - minderjähriges Opfer sexueller Gewalt - fehlendes Verschulden bis zur Volljährigkeit - …

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