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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 145 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Die Nichtzulassung der Berufung durch das Sozialgericht kann durch Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist bei dem Landessozialgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten einzulegen.

(2) Die Beschwerde soll das angefochtene Urteil bezeichnen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben.

(3) Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils.

(4) Das Landessozialgericht entscheidet durch Beschluss. Die Zulassung der Berufung bedarf keiner Begründung. Der Ablehnung der Beschwerde soll eine kurze Begründung beigefügt werden. Mit der Ablehnung der Beschwerde wird das Urteil rechtskräftig.

(5) Läßt das Landessozialgericht die Berufung zu, wird das Beschwerdeverfahren als Berufungsverfahren fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. Darauf ist in dem Beschluß hinzuweisen.

Rechtsprechung zu § 145 SGG

21 Entscheidungen zitieren § 145 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 13.12.2023 – B 7 AS 40/23 B · 7. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung einer Divergenz - Anforderungen - Verfahrensmangel - Prozessurteil statt Sachurteil - Auslegung oder Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung

  • BSG, Beschl. v. 06.04.2021 – B 11 AL 14/21 B · 11. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Begründungsfrist einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsirrtum eines Prozessbevollmächtigten - Verschulden - Kernaufgabe eines Rechtsanwaltes - Wahrung von Rechtsmittelbegründungsfristen

  • BSG, Beschl. v. 06.12.2018 – B 10 ÜG 5/18 B · 10. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unrichtige Rechtsmittelbelehrung durch Ausgangsgericht - gerichtlich verschuldeter Rechtsfehler - Verlängerung des Verfahrens - …

  • BSG, Beschl. v. 25.10.2012 – B 9 VJ 5/10 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - multiple Sklerose - Kostentragung für ein Medikament - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - notwendige Beiladung der Krankenkasse - Berufung und zugleich Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung - Entscheidung über die …

  • BSG, Beschl. v. 28.05.2013 – B 5 R 38/13 B · 5. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Sachverhaltsaufklärung - sozialgerichtliches Verfahren - Darlegungspflicht eines im Berufungsverfahren nicht rechtskundig vertretenen Klägers

  • BVerfG, Beschl. v. 26.06.2024 – 1 BvR 475/24 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Ablehnung eines Antrags auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 105 SGG) als Verletzung des Willkürverbots - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

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