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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 126 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Das Gericht kann, sofern in der Ladung auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist, nach Lage der Akten entscheiden, wenn in einem Termin keiner der Beteiligten erscheint oder beim Ausbleiben von Beteiligten die erschienenen Beteiligten es beantragen.

Rechtsprechung zu § 126 SGG

25 Entscheidungen zitieren § 126 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 25.06.2021 – B 13 R 163/20 B · 13. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beantragung der Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung durch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen nicht angeordnet wurde

  • BSG, Beschl. v. 20.02.2024 – B 1 KR 55/23 BH · 1. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - mündliche Verhandlung - Mitteilung des Termins - Verkürzung der Regelfrist - Antrag auf Aufhebung bzw Verlegung des Termins - Pflicht zur Bescheidung - Aufhebung oder Verlegung bei …

  • BSG, Beschl. v. 22.07.2020 – B 13 R 17/19 BH · 13. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung in der Sache ohne Entscheidung über einen erneuten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BSG, Beschl. v. 22.07.2020 – B 13 R 20/19 BH · 13. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Entscheidung in der Hauptsache ohne vorherige Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung klägerischer Vorbringen

  • BSG, Beschl. v. 24.10.2013 – B 13 R 83/13 B · 13. Senat

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Entscheidung in Abwesenheit eines Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen angeordnet war

  • BSG, Beschl. v. 17.04.2013 – B 9 SB 55/12 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung - Entscheidung trotz Ausbleibens des Beteiligten - Fehlen einer ordnungsgemäßen Terminbenachrichtigung - Zurückverweisung

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