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Zitierfest

SGB XIV · Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -

§ 1 SGB XIV – Aufgabe und Anwendungsbereich der Sozialen Entschädigung

Amtliche Fassung, Stand 17.06.2026.

(1) Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen.

(2) Schädigende Ereignisse sind:

  • 1. Gewalttaten nach Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1,
  • 2. Kriegsauswirkungen beider Weltkriege nach Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 sowie
  • 3. Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes nach Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 sowie
  • 4. Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4,

die eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben.

(3) Das schädigende Ereignis kann ein zeitlich begrenztes, ein wiederkehrendes oder ein über längere Zeit einwirkendes Ereignis sein.

Verweise

Vorschriften, die auf § 1 SGB XIV verweisen

Rechtsprechung zu § 1 SGB XIV

30 Entscheidungen zitieren § 1 SGB XIV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 16.01.2023 – B 9 V 14/22 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Rüge unzureichender Feststellungen zur eigenen Prozessführungsbefugnis durch das LSG - keine Zurückverweisung - Amtsermittlungspflicht - weiterer Klärungsbedarf - Maßgeblichkeit der Rechtsansicht des LSG - Verneinung …

  • BSG, Urt. v. 15.12.2016 – B 9 V 3/15 R · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Die Einholung und Berücksichtigung aussagepsychologischer Gutachten (sog Glaubhaftigkeitsgutachten) ist im sozialen Entschädigungsrecht zulässig (Anschluss an BSG vom 17.4.2013 - B 9 V 1/12 R = BSGE 113, 205 = SozR 4-3800 § 1 Nr 20). 2. In Verfahren über eine Gewaltopferentschädigung bedarf es keines besonderen Hinweises an den Sachverständigen auf den Beweismaßstab der Glaubhaftmachung …
  • BSG, Beschl. v. 04.05.2022 – B 9 V 30/21 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - posttraumatische Belastungsstörung - Berücksichtigung von Brückensymptomen - Verfahrensfehler - Fragerecht an der Sachverständigen - tatsächliche Feststellungen des LSG und des Sachverständigen - …

  • BSG, Urt. v. 27.09.2018 – B 9 V 2/17 R · 9. Senat

    Leitsatz: Mit in der Nähe eines Internierungsorts durchgeführten Atomwaffenversuchen und der durch sie verursachten Strahlungskontamination am Internierungsort liegt ein mit der Internierung zusammenhängender schädigender Vorgang vor.
  • BSG, Urt. v. 17.04.2013 – B 9 V 3/12 R · 9. Senat

    (Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in der Kindheit - Altfall - fehlender Tatzeuge - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG - Glaubhaftmachung - aussagepsychologisches Gutachten - sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsmaxime - Zurückverweisung)

  • BSG, Beschl. v. 12.12.2022 – B 9 V 19/22 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Beweislastumkehr oder Beweismaßreduzierung in bestimmten anerkannten Fallkonstellationen - keine grundsätzliche Bedeutung der Anwendung auf den konkreten Einzelfall

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