Zum Inhalt springen
Zitierfest

SGB IX · Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234)

§ 5 SGB IX – Leistungsgruppen

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2026.

Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:

  • 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • 3. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
  • 4. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • 5. Leistungen zur sozialen Teilhabe.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 5 SGB IX im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 SGB IX? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten