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Zitierfest

SGB IV · Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)

§ 5 SGB IV – Einstrahlung

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2026.

(1) Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung voraussetzen, gelten sie nicht für Personen, die im Rahmen eines außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in diesen Geltungsbereich entsandt werden, wenn die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.

(2) Für Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, gilt Absatz 1 entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 5 SGB IV verweisen

  • Anhang EV SGB IV – Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet F Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1046) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
  • § 56 SGB VI – Kindererziehungszeiten

Rechtsprechung zu § 5 SGB IV

9 Entscheidungen zitieren § 5 SGB IV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 11.09.2024 – 5 StR 325/24 · 5. Strafsenat

    Illegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen unter Verwendung gefälschter Entsendebescheinigungen

  • BGH, Urt. v. 11.11.2020 – 1 StR 328/19 · 1. Strafsenat

    Revision im Strafverfahren: Verjährungsbeginn bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Reduzierung des Einziehungsbetrages im Umfang der Verjährungseinstellung; Steuerhinterziehung

  • BGH, Beschl. v. 04.09.2013 – 1 StR 94/13 · 1. Strafsenat

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Begriff des Arbeitgebers; Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber

  • BSG, Urt. v. 29.06.2016 – B 12 R 8/14 R · 12. Senat

    Leitsatz: Im Fall der illegalen grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung wird der deutsche Entleiher von seiner gesamtschuldnerischen Haftung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag des in Deutschland arbeitenden Leiharbeitnehmers nicht dadurch befreit, dass der ausländische Verleiher bereits das Arbeitsentgelt gezahlt und hierauf Beiträge an einen ausländischen Träger der Sozialversicherung …
  • BSG, Urt. v. 17.12.2015 – B 2 U 1/14 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Für den für eine Entsendung konstitutiven Fortbestand des inländischen Beschäftigungsverhältnisses kommt es entscheidend auf das faktische Weiterbestehen von Weisungsrechten an. 2. Allein aus einem Rückrufvorbehalt kann ein Direktionsrecht des Arbeitgebers während einer Freistellung nicht begründet werden. 3. Im Fall einer Ausstrahlung muss sich der Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen den …
  • BSG, Urt. v. 06.10.2010 – B 12 KR 20/09 R · 12. Senat

    Leitsatz: In Deutschland beschäftigte Mitglieder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht sind auch unter Berücksichtigung der Bestimmungen des mit der Schweiz geschlossenen Freizügigkeitsabkommens nicht wie Mitglieder des Vorstands einer deutschen Aktiengesellschaft von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgenommen.

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