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Zitierfest

SGB IV · Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)

§ 6 SGB IV – Vorbehalt abweichender Regelungen

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2026.

Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 6 SGB IV verweisen

Rechtsprechung zu § 6 SGB IV

19 Entscheidungen zitieren § 6 SGB IV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 03.04.2014 – B 2 U 25/12 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Von einer "Formalversicherung", die auf dem Vertrauensschutz desjenigen beruht, der unbeanstandet zu Unrecht Beiträge entrichtet hat, ist das "formale Versicherungsverhältnis" abzugrenzen, das durch einen rechtswidrigen, aber wirksamen Verwaltungsakt begründet wird. 2. Der Wirksamkeit eines Verwaltungsakts, der europäischem Kollisionsrecht widerspricht, steht grundsätzlich nicht der "Vorrang …
  • BSG, Urt. v. 04.06.2019 – B 3 KR 15/18 R · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Zur Vergleichbarkeit einer ausländischen Altersrente mit einer deutschen Altersteil- bzw Altersvollrente für den Ausschluss bzw die Kürzung des Krankengeldanspruchs. 2. Zur Nachprüfung ausländischen Rechts im Revisionsverfahren, wenn das Berufungsgericht keine Feststellungen zum anzuwendenden ausländischen Recht getroffen hat.
  • BGH, Beschl. v. 27.02.2019 – AnwZ (Brfg) 36/17 · Senat für Anwaltssachen

    Bestimmtheitsanforderungen an den Zulassungsbescheid eines Syndikusrechtsanwalts

  • BSG, Urt. v. 23.02.2017 – B 11 AL 1/16 R · 11. Senat

    Leitsatz: Das Arbeitslosengeld ist nach Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahrs nach dem dort bezogenen Arbeitsentgelt einschließlich Sachbezügen und nicht fiktiv zu bemessen.
  • BSG, Urt. v. 17.12.2015 – B 2 U 1/14 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Für den für eine Entsendung konstitutiven Fortbestand des inländischen Beschäftigungsverhältnisses kommt es entscheidend auf das faktische Weiterbestehen von Weisungsrechten an. 2. Allein aus einem Rückrufvorbehalt kann ein Direktionsrecht des Arbeitgebers während einer Freistellung nicht begründet werden. 3. Im Fall einer Ausstrahlung muss sich der Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen den …
  • BGH, Urt. v. 11.11.2020 – 1 StR 328/19 · 1. Strafsenat

    Revision im Strafverfahren: Verjährungsbeginn bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Reduzierung des Einziehungsbetrages im Umfang der Verjährungseinstellung; Steuerhinterziehung

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