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Zitierfest

SGB IV · Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)

§ 4 SGB IV – Ausstrahlung

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2026.

(1) Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung voraussetzen, gelten sie auch für Personen, die im Rahmen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in ein Gebiet außerhalb dieses Geltungsbereichs entsandt werden, wenn die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.

(2) Für Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, gilt Absatz 1 entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 4 SGB IV verweisen

  • Anhang EV SGB IV – Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet F Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1046) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
  • § 1 BEEG – Berechtigte
  • § 2 SGB VII – Versicherung kraft Gesetzes

Rechtsprechung zu § 4 SGB IV

23 Entscheidungen zitieren § 4 SGB IV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • LSG Bayern, Urt. v. 22.01.2025 – L 19 R 456/22 · 19. Senat

    Leitsatz: 1. Für die Annahme eines Beschäftigungsortes im Sinne des § 9 SGB IV sind allein die tatsächlichen Verhältnisse und nicht die rechtlichen Vereinbarungen maßgeblich. Entscheidend hierfür ist regelmäßig die körperliche Anwesenheit des Beschäftigten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2015, L 13 AL 2443/14, juris Rn. 30). 2. Eine Entsendung im Sinne des § 4 SGB IV liegt nicht vor, wenn ein …
  • BSG, Urt. v. 27.03.2020 – B 10 EG 7/18 R · 10. Senat

    Leitsatz: Das Fortbestehen des Wohnsitzes oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland ist im Rahmen einer Prognose unter Berücksichtigung aller zu Beginn des elterngeldrechtlichen Bezugszeitraums erkennbaren Umstände festzustellen.
  • BSG, Urt. v. 04.12.2014 – B 2 U 13/13 R · 2. Senat

    Leitsatz: Unfallversicherungsschutz als Studierende besteht auch während der Teilnahme an einem Skikurs in der Schweiz, wenn dieser als Veranstaltung des Hochschulsports von der Universität in deren organisatorischem Verantwortungsbereich durchgeführt wird und wenn der Kreis der Teilnehmenden im Wesentlichen auf Studierende beschränkt ist.
  • BSG, Urt. v. 30.10.2014 – B 5 R 8/14 R · 5. Senat

    Leitsatz: Zur Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen durch das Revisionsgericht.
  • BSG, Urt. v. 20.07.2010 – B 2 U 19/09 R · 2. Senat

    (Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62 Halbs 2, § 42 S 1 SGB 10 - ablehnende Entscheidung der Widerspruchsstelle als funktional und sachlich unzuständige Behörde: erstmaliges Geltendmachen einer Wie-Berufskrankheit im Widerspruchsverfahren - …

  • BSG, Urt. v. 18.03.2021 – B 10 EG 6/19 R · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Während eines auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalts besteht ein Elterngeldanspruch nur dann fort, wenn sich der dauerhafte Schwerpunkt der Lebensverhältnisse des Elterngeldberechtigten zumindest annähernd gleichwertig zwischen Ausland und Inland verteilt (Doppelwohnsitz). 2. Als alleiniger Wohnsitz des Elterngeldberechtigten ist in der Regel der Ort anzusehen, an dem seine …

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