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Zitierfest

SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 39 SGB I – Ermessensleistungen

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. Auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens besteht ein Anspruch.

(2) Für Ermessensleistungen gelten die Vorschriften über Sozialleistungen, auf die ein Anspruch besteht, entsprechend, soweit sich aus den Vorschriften dieses Gesetzbuchs nichts Abweichendes ergibt.

Rechtsprechung zu § 39 SGB I

12 Entscheidungen zitieren § 39 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 09.11.2010 – B 2 U 10/10 R · 2. Senat

    Leitsatz: Bei der Ermessensausübung über die Bewilligung eines Abfindungsanspruchs sind neben den Interessen der Allgemeinheit die des Versicherten auf Verbesserung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse und die der Verwaltung auf Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie Bemessung der Höhe des Kapitalbetrags nach der voraussichtlichen weiteren Lebenserwartung des Versicherten abzuwägen.
  • BSG, Urt. v. 22.03.2011 – B 2 U 4/10 R · 2. Senat

    Leitsatz: Sind bei einem Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung die Merkmale einer Krankheit bereits voll ausgeprägt und scheitert die Anerkennung einer Berufskrankheit mit Unterlassungszwang lediglich daran, dass der Versicherte sich weigert, die gesundheitsgefährdende Tätigkeit aufzugeben, so besteht kein Anspruch auf Leistungen nach § 3 Abs 1 BKV.
  • BSG, Urt. v. 01.03.2011 – B 7 AL 2/10 R · 7. Senat

    Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung - Rechtswidrigkeit einer unangekündigten Außenprüfung - fehlende Ermessensausübung

  • BSG, Urt. v. 12.01.2010 – B 2 U 33/08 R · 2. Senat

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - aktuell konkrete individuelle Gesundheitsgefahr - maßgeblicher Zeitpunkt - Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit

  • LSG Bayern, Beschl. v. 18.08.2026 – L 5 P 24/26 B ER · 5. Senat

    Leitsatz: 1. Die rechtliche Befugnis der Krankenkassen, bestimmte einheitliche Qualitätsstandards (hier hinsichtlich der Positionen der verantwortlichen Pflegefachkraft und der stellvertretend verantwortlichen Pflegefachkraft) zu verlangen, beruht auf ihrer gesetzlichen Verpflichtung, eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Versicherten nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen …
  • LSG Bayern, Urt. v. 27.10.2025 – L 7 AS 528/23 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Die Auswahl des für den Leistungsberechtigten zuständigen persönlichen Ansprechpartners obliegt der Organisationshoheit der Behörde. 2. § 14 SGB II gewährt dem Leistungsberechtigten keinen durchsetzbaren, subjektivrechtlichen Anspruch auf Zuweisung oder Auswechslung eines vom Leistungsberechtigten bestimmten persönlichen Ansprechpartners bzw. eines Ansprechpartners mit dem vom …

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