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Zitierfest

SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 38 SGB I – Rechtsanspruch

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

Auf Sozialleistungen besteht ein Anspruch, soweit nicht nach den besonderen Teilen dieses Gesetzbuchs die Leistungsträger ermächtigt sind, bei der Entscheidung über die Leistung nach ihrem Ermessen zu handeln.

Rechtsprechung zu § 38 SGB I

19 Entscheidungen zitieren § 38 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 26.09.2024 – B 2 U 1/22 R · 2. Senat

    Leitsatz: Die Verjährung eines Anspruchs auf Verletztenrente, die von Amts wegen zu erbringen ist, wird durch die bloße Anhängigkeit eines Verwaltungsverfahrens nicht gehemmt.
  • BSG, Urt. v. 03.05.2018 – B 3 KR 13/16 R · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Das Begehren des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, von einem pharmazeutischen Unternehmer Nachweise über die vereinbarten Preise für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen zu verlangen, ist durch einen Verwaltungsakt durchzusetzen. 2. Die Rechtmäßigkeit eines solchen auf Erteilung konkreter Auskünfte und Nachweiserbringung gerichteten Begehrens ist ausgehend von der dafür …
  • BSG, Urt. v. 27.06.2017 – B 2 U 13/15 R · 2. Senat

    Leitsatz: Die Verzinsung des Anspruchs eines Krankenhauses gegen den Unfallversicherungsträger auf Bezahlung von Behandlungskosten eines Versicherten aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag bestimmt sich nach den Vorschriften des BGB.
  • BSG, Urt. v. 30.01.2020 – B 2 U 2/18 R · 2. Senat

    Leitsatz: Das objektive Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von einem dritten Ort steht bei einer entsprechenden subjektiven Handlungstendenz unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung, ohne dass es auf einen Angemessenheitsvergleich mit der üblichen Wegstrecke, den Zweck des Aufenthalts am dritten Ort, die Beschaffenheit der Wege, das benutzte …
  • BSG, Urt. v. 05.07.2011 – B 2 U 17/10 R · 2. Senat

    Leitsatz: § 11 SGB 7 stellt eine spezielle Zurechnungsnorm dar, die weitere Gesundheitsschäden (als mittelbare Unfallfolgen) auch dann einem anerkannten Versicherungsfall zurechnet, wenn diese mittelbaren Folgen erst durch einen der in § 11 SGB 7 umschriebenen Tatbestände (wie etwa eine Heilbehandlung) wesentlich verursacht worden sind.
  • BSG, Urt. v. 25.03.2021 – B 1 KR 25/20 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die ab 23. Juli 2015 geltenden Regelungen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (juris: GKV-VSG) über Krankenhausbehandlungen, die das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative haben, beinhalten eine partielle Einschränkung des Qualitätsgebots und eröffnen Versicherten einen Anspruch auf solche Krankenhausbehandlungen auch außerhalb von Erprobungs-Richtlinien (Aufgabe der stRspr des …

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