Ist der Inhalt von Rechten oder Pflichten nach Art oder Umfang nicht im einzelnen bestimmt, sind bei ihrer Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten oder Verpflichteten, sein Bedarf und seine Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Dabei soll den Wünschen des Berechtigten oder Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.
SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
§ 33 SGB I – Ausgestaltung von Rechten und Pflichten
Verweise
Vorschriften, die auf § 33 SGB I verweisen
- § 8 SGB IX – Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
Rechtsprechung zu § 33 SGB I
31 Entscheidungen zitieren § 33 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 08.03.2016 – B 1 KR 26/15 R · 1. Senat
Leitsatz: Sozialhilfeempfänger, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben kein Recht, die von ihnen zur Übernahme der Krankenbehandlung gewählte Krankenkasse zu wechseln, solange diese weder geschlossen noch von einem Insolvenzeröffnungsantrag betroffen ist.
BSG, Urt. v. 31.01.2012 – B 2 U 1/11 R · 2. Senat
Leitsatz: 1. Sind bereits einzelne Sozialleistungen bewilligt, die in einem persönlichen Budget zusammengefasst werden sollen, so stellt die Bewilligung eines persönlichen Budgets einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung dar, mit dem zugleich die bisherigen Einzelbewilligungen aufgehoben werden. 2. Der mit dem persönlichen Budget verbundene Geldleistungsanspruch soll im Regelfall nicht zu einer …
BSG, Urt. v. 06.10.2011 – B 9 V 3/10 R · 9. Senat
Leitsatz: Die Verwaltungsbehörde ist gegenüber einem Beschädigten, der nicht Mitglied einer Krankenkasse oder Familienangehöriger eines Krankenkassenmitglieds ist, grundsätzlich verpflichtet, eine von diesem ausgewählte und selbst dazu bereite Krankenkasse zur Leistungserbringung nach § 18c Abs 1 S 3 BVG zuzulassen.
BSG, Urt. v. 18.05.2011 – B 3 KR 12/10 R · 3. Senat
Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des Behinderungsausgleichs - Grundbedürfnis auf Erschließung eines körperlichen Freiraums - Bestimmung des Nahbereichs - Nichtanwendung der Maßstäbe zur rentenversicherungsrechtlichen Wegefähigkeit und zum Nachteilsausgleich "G"
BSG, Urt. v. 16.07.2014 – B 3 KR 1/14 R · 3. Senat
Leitsatz: 1. Einem pflegebedürftigen, ständig auf einen Rollstuhl angewiesenen Versicherten kann ein Anspruch gegen die Pflegekasse auf Versorgung mit einer mobilen, elektrisch betriebenen Treppensteighilfe zustehen (Ergänzung zu BSG vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R = BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr 31). 2. Ist ein solcher Versorgungsantrag seit dem 1.1.2012 bei der Krankenkasse gestellt worden, geht die …
BSG, Beschl. v. 13.11.2013 – B 3 KR 19/13 B · 3. Senat
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Rollstuhlfahrer - elektrische Brems- und Schiebehilfe - körperlich eingeschränkte Leistungsfähigkeit der konkreten Schiebeperson (hier: der Eltern) - qualitative Erweiterung der persönlichen Freiraums - Erhaltung einer möglichst selbständigen …
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 33 SGB I nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 33 SGB I? Zitiere den Wortlaut.“