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SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 33a SGB I – Altersabhängige Rechte und Pflichten

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) Sind Rechte oder Pflichten davon abhängig, daß eine bestimmte Altersgrenze erreicht oder nicht überschritten ist, ist das Geburtsdatum maßgebend, das sich aus der ersten Angabe des Berechtigten oder Verpflichteten oder seiner Angehörigen gegenüber einem Sozialleistungsträger oder, soweit es sich um eine Angabe im Rahmen des Dritten oder Sechsten Abschnitts des Vierten Buches handelt, gegenüber dem Arbeitgeber ergibt.

(2) Von einem nach Absatz 1 maßgebenden Geburtsdatum darf nur abgewichen werden, wenn der zuständige Leistungsträger feststellt, daß

  • 1. ein Schreibfehler vorliegt oder
  • 2. sich aus einer Urkunde, deren Original vor dem Zeitpunkt der Angabe nach Absatz 1 ausgestellt worden ist, ein anderes Geburtsdatum ergibt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für Geburtsdaten, die Bestandteil der Versicherungsnummer oder eines anderen in den Sozialleistungsbereichen dieses Gesetzbuchs verwendeten Kennzeichens sind, entsprechend.

Rechtsprechung zu § 33a SGB I

3 Entscheidungen zitieren § 33a SGB I: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 02.07.2018 – B 5 R 62/18 B · 5. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - grundsätzliche Bedeutung - Verfassungswidrigkeit - Voraussetzung

  • BVerwG, Urt. v. 11.07.2013 – 5 C 24/12 · 5. Senat

    Leitsatz: Hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in zulässiger Weise von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die zur Durchführung einer Inobhutnahme notwendigen Sach- und Dienstleistungen gegen Entgelt durch einen Träger der freien Jugendhilfe erbringen zu lassen, bestimmt sich deren Wert grundsätzlich nach dem Entgelt, das die Träger der Jugendhilfe hierfür vereinbart haben.
  • EuGH, Urt. v. 14.03.2000 – C-102/98 und C-211/98

    Ibrahim Kocak gegen Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken (C-102/98) und Ramazan Örs gegen Bundesknappschaft (C-211/98). Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundessozialgericht - Deutschland. Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschlüsse des Assoziationsrates - Soziale Sicherheit - …

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