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Zitierfest

SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 31 SGB I – Vorbehalt des Gesetzes

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen dieses Gesetzbuchs dürfen nur begründet, festgestellt, geändert oder aufgehoben werden, soweit ein Gesetz es vorschreibt oder zuläßt.

Rechtsprechung zu § 31 SGB I

82 Entscheidungen zitieren § 31 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 30.01.2020 – B 2 U 2/18 R · 2. Senat

    Leitsatz: Das objektive Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von einem dritten Ort steht bei einer entsprechenden subjektiven Handlungstendenz unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung, ohne dass es auf einen Angemessenheitsvergleich mit der üblichen Wegstrecke, den Zweck des Aufenthalts am dritten Ort, die Beschaffenheit der Wege, das benutzte …
  • BSG, Urt. v. 12.05.2021 – B 4 AS 88/20 R · 4. Senat

    Leitsatz: Die Notwendigkeit, einen Tablet-Computer für den Schulunterricht anschaffen zu müssen, begründet jedenfalls als nicht laufender Bedarf bis zum 31.12.2020 keinen grundsicherungsrechtlichen Härtefallmehrbedarf.
  • BSG, Urt. v. 30.01.2020 – B 2 U 20/18 R · 2. Senat

    Leitsatz: Das objektive Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von einem dritten Ort steht bei einer entsprechenden subjektiven Handlungstendenz unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung, wenn der Aufenthalt an diesem dritten Ort länger als zwei Stunden dauert, ohne dass es auf den Zweck des Aufenthalts am dritten Ort oder die Angemessenheit der …
  • BSG, Urt. v. 07.05.2019 – B 2 U 25/17 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Gutachterauswahlrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung verlangt, dass es zumindest zu einer persönlichen Begegnung zwischen dem mit der Untersuchung beauftragten Gutachter und dem Versicherten kommt. 2. Ein Verfahrensverstoß im Verwaltungsverfahren kann rechtzeitig noch im Gerichtsverfahren gerügt werden (Aufgabe von BSG vom 20.7.2010 - B 2 U 17/09 R = SozR 4-2700 § 200 Nr 2).
  • BSG, Urt. v. 17.05.2011 – B 2 U 18/10 R · 2. Senat

    Leitsatz: Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht ermächtigt, eine Satzungsregelung zu erlassen, nach der die Beendigung einer Pflichtversicherung kraft Satzung mit der Regelung verknüpft wird, dass die Versicherung als freiwillige Versicherung fortbesteht, ohne dass es eines Antrags des Versicherten bedarf.
  • BSG, Urt. v. 28.09.2010 – B 1 KR 3/10 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Der Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung Versicherter mit Arzneimitteln richtet sich unmittelbar nach den dem öffentlichen Recht zuzuordnenden sozialrechtlichen Regelungen des Leistungserbringungsrechts (Anschluss an BSG vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R = BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr 5). 2. Verstößt ein Apotheker bei der Abgabe einzelimportierter Fertigarzneimittel an …

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